Montag, 12. August 2013

Der Sachkundenachweis ("Hundeführerschein") seit Juli 2013 - Grund zur Sorge?



Mit dem Auslaufen der Übergangsfristen des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) zum 01.07.2013, ist er jetzt seit fast einem Jahr schon "in Betrieb" – der niedersächsische Hundeführerschein, genauer der „Sachkundenachweis nach §3 NHundG“.

Immer noch gibt es viele Fragen und Zweifel zum Sachkundenachweis. Die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Auch die kostenpflichtige Registrierung des Hundes im Zentralen Register sorgte seit letztem Jahr für Verärgerung, ist aber nach § 6 NHundG zwingend vorgeschrieben bzw. kann ein Unterlassen der Registrierung mit bis zu 10.000 Euro Strafe geahndet werden.



Ist die Aufregung umsonst? Vielleicht wird ja gar nicht kontrolliert? Vielleicht trifft man niemals auf einen Kontrolleur? Viele Hundebesitzer hadern und überlegen, ob sie die Prüfung überhaupt ablegen sollen. Leider kann es sehr, sehr teuer werden, wenn der Hund auffällig wird und kein Sachkundenachweis oder keine Registrierung vorliegen.

Ich habe nun als anerkannte Prüferin schon einige Prüfungen abgenommen und kann Sie beruhigen – mit ein bisschen Vorbereitung ist der Sachkundenachweis gut zu schaffen! Heute möchte ich Ihnen einen Überblick über Theorie und praktische Prüfung verschaffen und ein paar Tipps geben.

Der Hundehalter soll beweisen, dass er über theoretische und praktische Fähigkeiten verfügt, seinen Hund sicher und ohne Belästigung oder Gefährdung anderer Personen oder Tiere in der Öffentlichkeit zu führen – also Mindestanforderungen nachweist.


Die Theorieprüfung:

Wenn Prüflinge die Theorieprüfung ablegen, fällt mir immer wieder auf, dass Vorbereitungsliteratur, die aus Fragenkatalogen besteht, scheinbar ungünstig ist. Viele Menschen sind irritiert, wenn plötzlich andere Fragen als die gelernten in der Prüfung vorkommen – und es sind  in der Tat einige andere Fragen als in den Büchern mit Frage- und Antwortteilen und auch andere Fragen als in den kostenlos verfügbaren Fragenkatalogen im Internet.

Die seit dem 01.07.2013 in Niedersachsen zu absolvierende Theorieprüfung unterscheidet sich grundlegend von anderen theoretischen Prüfungsvarianten wie z. B. derer des BHV, VDH /BH oder auch des DOQ-Test2.0. Bei den Theorieprüfungen der genannten Verbände sind immer Mehrfachnennungen bei der Beantwortung der Fragen möglich; bei der Prüfungsvariante des Ministeriums erhält man aus fünf Teilgebieten jeweils sieben Fragen mit vier Antwortmöglichkeiten, von welchen nur eine Antwort richtig ist.

Die Fragenkataloge mit Multiple Choice - Fragen verwirren viele Hundebesitzer und oft besteht die Vorbereitung in einem Auswendiglernen der Antworten – das ist schlecht, wenn dann andere Fragen kommen. Sie können die Fragenkataloge jedoch gut zur Überprüfung Ihres Wissens benutzen, zum Lernen selbst scheinen sie nicht so gut geeignet zu sein.
  
Ich empfehle das Buch „Sachkunde für Hundehalter“- Vorbereitung auf den DOQ-Test 2.0 und andere Hundeführerscheine aus dem KynosVerlag zur Prüfungsvorbereitung. Hier sind keine Fragen aufgelistet, sondern die Sachverhalte sind in Textform dargelegt.
Auch das NMELF stellt ein paar Prüfungsfragen auf der Homepage zur Verfügung, hier können Sie üben.

Die neue Prüfung ist durch die Umstellung auf nur eine Antwortmöglichkeit weniger verwirrend. Es gibt nach Abschluss der theoretischen Prüfung direkt die Möglichkeit,  nicht korrekt beantwortete Fragen nochmals  mit dem Prüfling durchzusprechen und zu erklären. Bei einigen anderen Testvarianten war und ist eine nachträgliche Einsicht in die beantworteten Fragen nach Abschluss der Prüfung teilweise nicht möglich.

Laut dem NMELF galten alle anderen Theorieprüfungen eine zeitlang als formal nicht anerkannt, mittlerweile, seit Juni 2014, sind z.B. ein in Theorie und Praxis erfolgreich abgelegter DOQ-Test 2.0 oder auch der Hundeführerschein des BHV auch als Sachkundenachweis nach § 3 NHundG gültig.

Die praktische Prüfung:

Die praktische Prüfung ist meines Erachtens gut zu absolvieren – insbesondere für verantwortungsvolle, achtsame und vorausschauende Hundebesitzer ist sie problemlos abzulegen. Das Führen eines Hundes in der Öffentlichkeit ohne Gefährdung oder Belästigung Dritter sollte doch zu den Mindestanforderungen der Hundehaltung gehören.

Auch hier kann ein wenig Vorbereitung gut helfen, schlicht auch, um sich als Hundebesitzer selbst in den Situationen gut zurecht zu finden und am Prüfungstag trotz der Aufregung so besonnen wie im Alltag reagieren zu können. Dinge und Situationen, die geübt wurden, sind besser zu meistern, als Situationen, welche völlig neu und unbekannt für Hund und Halter sind.

Foto: Sabine Gurol
Es soll im Großen und Ganzen der Hundebesitzer überprüft werden; der Hund natürlich auch, aber geachtet wird vornehmlich auf den „menschlichen Prüfling“.
In der Prüfung soll der Mensch also seine in der zuvor bestandenen Theorieprüfung nachgewiesenen theoretischen Kenntnisse und Fähigkeiten praktisch anwenden – der Hundehalter soll beweisen, dass er Gefahrensituationen erkennen und verhindern kann.
Der Prüfer ist verpflichtet, genau schriftlich zu dokumentieren (insbesondere das Verhalten des Hundes und wie gut der Besitzer den Hund kontrollieren kann),  die Dokumentation ist aufzubewahren.  


Im ablenkungsarmen Bereich, beispielsweise einer Grünanlage oder einem Park, werden bestimmte Punkte (s.u.) abgehandelt und eingefordert. Der ganze Ablauf soll den Charakter eines Spazierganges bzw. ganz regulärer Alltagssituationen haben. Der Hundehalter kann diesen Abschnitt auch angeleint absolvieren, aber auch ohne Leine arbeiten, sofern das Gebiet es zulässt. 

 
Es sind neben dem Handling am Hund verschiedene Signale (Rückruf, Sitz, Platz, Bleiben, Steh) vorgesehen, aber auch das Verhalten und der Einfluss des Besitzers auf seinen Hund im Zusammenhang mit dem Treffen von Passanten, Hunden, Joggern, Skatern, Spaziergängern, Kindern etc. Es wird das sichere Führen des Hundes ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von Personen oder Tieren überprüft und bewertet. Der ablenkungsarme Bereich beinhaltet sieben einzelne Prüfungssituationen.

In der Stadtgebiet-Prüfung, die durchweg angeleint durchgeführt werden muss, werden das Gehen an und Überqueren von stark befahrenen Straßen überprüft, auch das Zusammentreffen mit Passanten, Radfahrern, Kinderwagen, Personen / Menschengruppen wird hier beurteilt. Wichtig ist im Stadtgebiet, dass neben dem sicheren Führen ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung Dritter auch der Straßenverkehr nicht gefährdet werden soll. Die Stadtteilprüfung beinhaltet vier einzelne Prüfungssituationen.

  
Von den elf einzelnen Prüfungssituationen müssen mindestens sechs bestanden werden, andernfalls wurde die Prüfung nicht erfolgreich absolviert.

Die Prüfung gilt ebenfalls als nicht bestanden, wenn der Hund den Halter, Prüfer oder andere Personen angreift, sich minutenlang nicht mehr kontrollieren lässt oder andere Hunde massiv belästigt, bedroht oder angreift. Der menschliche Part kann ebenfalls durchfallen, wenn er körperliche Härte gegenüber seinem Hund zeigt, sich anderen Personen gegenüber rücksichtslos verhält oder aber andere Hunde durch Grobheiten, Treten und Schlagen von seinem Hund fernhalten will.

Hilfsmittel, wie Belohnungen, Spielzeug etc. sind immer erlaubt und auch nicht sozialverträgliche Hunde können zur Prüfung antreten, allerdings wird bei nicht verträglichen Hunden im besonderen Maße darauf geachtet, wie gut der Hundehalter Einfluss nehmen kann und wie gut er seinen Hund einschätzt – insbesondere im Zusammenhang mit der Einhaltung eines Sicherheitsabstandes zu Passanten oder Hunden.


Es wird oft kritisiert, dass die praktische Prüfung nicht mit dem eigenen Hund abgelegt werden muss.
Im Grunde wird der Halter überprüft, weniger der Hund. Zudem muss vermerkt werden, dass es nicht der eigene Hund ist (der Prüfling muss unterzeichnen, die Prüfung ist bei Fehlangaben nicht gültig).
Bislang hat von „meinen“ Prüflingen noch niemand einen Fremdhund organisiert und ich nehme an, dass dies die Prüfung eher nachteilig beeinflussen könnte. Ein fremder Hund arbeitet eventuell nicht so gut wie der eigene Hund und auch ein nicht sozialverträglicher Hund kann die Prüfung bestehen, wenn der Halter in besonderem Maße deutlich macht, dass er seinen Hund und Gefahrensituationen gut einschätzen kann. Sie müssen sich doch keinen Hund zur Prüfung „borgen“, das schaffen Sie bestimmt nach ein wenig Übung auch gut mit dem eigenen Hund!

Die Hundeschule „An der Leine“ und die Tierärztliche Praxis für Verhaltenstherapie bieten sowohl Vorbereitungskurse (Fortgeschrittenenkurs) als auch Einzeltermine zur Beratung zum Sachkundenachweis nach § 3 NHundG an. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihre praktischen Fähigkeiten ausreichen, so können wir auch an einem Einzeltermin eine Prüfungssituation durchspielen und Ihre ganz persönlichen „Problembereiche“ trainieren. Auch zum DOQ-Test 2.0 und dem Bayerischen Hundeführerschein sowie zur Prüfung zur Freilaufgenehmigung für die Stadt Hannover können wir Sie nach Terminvereinbarung beraten.
Hier haben wir sehr viele Möglichkeiten, scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren. 


Nach dem Gesetz darf die Hundehaltung seit dem 01.07.2013 erst nach einer erfolgreich abgelegten Theorieprüfung aufgenommen werden. Für die Abnahme der Theorieprüfung können Sie gerne einen Termin vereinbaren und die Prüfung in meiner Praxis absolvieren. Zu Literatur berate ich Sie ebenfalls gerne.

Also keine Angst, es ist machbar und wir helfen Ihnen gerne bei der Prüfungsvorbereitung!

Wir bieten auch zum Erwerb der Freilaufgenehmigung für Hannover geeignete Trainingstermine und Übungsmöglichkeiten an. Die praktische Prüfung ist deutlich anspruchsvoller als der Sachkundenachweis, aber auch hier können Sie sich gerne mit uns zusammen vorbereiten. 
Ein gut erzogener Hund kann auch viele Freiheiten haben - Sie können sich auf Ihn verlassen.

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